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Kein Widerrufs-Recht
Um zu vermeiden, dass z. B. Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten bestellt, kopiert und dann zurückgeschickt werden, hat der Gesetzgeber solche Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit vom Widerrufs-Recht ausgenommen (§ 312 d Absatz 4 BGB).
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